07.09.2026
Zum Welttag der Suizidprävention: DHPV fordert Nachbesserungen am Suizidpräventionsgesetz
„Offen reden – aktiv verstehen – gesellschaftlich handeln“ – unter diesem Motto steht auch 2026 der Welttag der Suizidprävention am 10. September. Nach einem in der letzten Legislatur gescheiterten ersten Anlauf liegt nun ein zweiter Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vor. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte in einer Presseaussendung vom 04.09.26 diesen Schritt, mahnt aber deutliche Nachbesserungen an.
Konkret seien im Entwurf bisher keine gesonderten Regelungen für die Hospizarbeit und Palliativversorgung aufgenommen worden. Insbesondere fehlen Bestimmungen zu niedrigschwelligen Trauerbegleitungsangeboten, kritiserte der DHPV .
„Dass es nun einen neuen Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz gibt, ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gedrängt haben. Aber der Entwurf wird der Bedeutung von Hospizarbeit und Palliativversorgung für die Suizidprävention nicht gerecht – vor allem niedrigschwellige Angebote der Trauerbegleitung fehlen bislang völlig“, erklärte Susanne Kränzle, Vorsitzende des DHPV.
Ein erster Gesetzentwurf war Ende 2024 vom Kabinett beschlossen worden, fiel aber mit dem Ende der Regierungskoalition der Diskontinuität anheim. Der nun vorliegende zweite Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ging Anfang August in die Anhörung, zu der auch der DHPV eingeladen war. Er greife zwar wichtige Punkte auf, bleibe aber hinter den Empfehlungen zurück, die ein breites Bündnis aus Fachgesellschaften und Akteur*innen der Suizidprävention – unter Mitwirkung des DHPV – bereits am 22. Juni 2026 den Bundestagsabgeordneten übergeben hatte.
Das Empfehlungspapier zeige unter anderem, dass auch Hospizarbeit und Palliativversorgung als Teil der Suizidprävention gestärkt werden müssen: "Schwerkranke und sterbende Menschen sowie ihre An- und Zugehörigen brauchen verlässliche medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung. Gute Hospizarbeit und Palliativversorgung kann helfen, Ängste vor Leiden, Autonomieverlust oder unzureichender Versorgung ernst zu nehmen und Alternativen besprechbar zu machen. Der aktuelle Referentenentwurf verweist hierzu lediglich auf das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 – entsprechende Regelungen fehlen. Der DHPV hat ihre Aufnahme im Rahmen der Anhörung eingefordert."
Ausdrücklich begrüßte der DHPV, dass mit dem Entwurf der Suizidprävention Vorrang vor der Suizidbeihilfe eingeräumt wird. „Das fordern wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020, mit dem der § 217 StGB für nichtig erklärt wurde“, so Kränzle. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber diesen Anspruch auch mit Leben füllt – und die suizidpräventiven Effekte einer guten Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerbegleitung mitdenkt.“ Der DHPV appelliert an die Politik, die Kritik aus der Anhörung aufzugreifen und den Entwurf entsprechend nachzuschärfen, bevor er in das parlamentarische Verfahren geht.
„Nichtsdestotrotz muss auch die Suizidbeihilfe zeitnah gesetzlich geregelt werden. Sie ist in Deutschland inzwischen zu einem weitgehend ungeregelten Geschäftsfeld geworden – auch das muss der Gesetzgeber dringend in den Blick nehmen“, so Kränzle abschließend.
Der Welttag der Suizidprävention findet jedes Jahr am 10. September statt. Er wird von der International Association for Suicide Prevention (IASP) gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen. Ziel ist es, auf das Thema Suizid aufmerksam zu machen, Stigmatisierung abzubauen und Prävention zu stärken.
Weitere Informationen:
Suizidprävention sichtbar machen: Bundesweite Kampagne zum Welttag der Suizidprävention
CDL-Meldung 22.08.2026
Webseite zum Welttag der Suizidprävention





