Header
08.07.2022

Weg frei: Bundesrat billigt Aufhebung des Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt.  Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 24. Juni 2022 die Aufhebung des Werbeverbots mittels Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates macht die Länderkammer nun den Weg frei für die Umsetzung. Künftig können Ärztinnen und Ärzte ausführlich über Möglichkeiten einer Abtreibung informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen.

Das Gesetz geht nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt soll es dann in Kraft treten.

Ergänzende Informationen:

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird aufgehoben
Bundesrat kompakt 08.07.22

PM: Werbeverbot für Abtreibungen fällt: Lebensschutz für die Ungeborenen wird weiter ausgehöhlt
CDL-Meldung 24.06.22