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20.12.2021

Urteil: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in einem richtungsweisenden Urteil vom 14.12.21 gestärkt. Ein britisch-bulgarisches Lesbenpaar bringt damit das Personenstandsrecht ins Wanken.  

In dem komplexen Fall ging es um ein Mädchen mit zwei Müttern, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet. Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist laut dem Urteil verpflichtet, ihm einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen. Das Gericht entschied, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse.

Kritiker warnen laut einem Bericht der "Tagespost", dass das in mehreren EU-Staaten bestehende Verbot der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare wie auch der Leihmutterschaft faktisch unterlaufen werden könnte.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung EuGH vom 14.12.21
(4 Seiten im PDF-Format)

Freie Fahrt für "Regenbogenfamilien"
Die Tagespost 16.12.21

"Die Entscheidung ist für Regenbogenfamilien europaweit von Bedeutung"
Sueddeutsche.de 14.12.21