12.02.2026
Urteil: Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam
Im Rechtsstreit des Gynäkologen Joachim Volz mit seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit Weisungen zu Schwangerschaftsabbrüchen hat der Arzt im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen Teilerfolg erzielt. Er darf laut dem jüngsten Urteil in seiner Rolle als Kassenarzt wieder Abtreibungen durchführen, als Gynäkologe im Christlichen Klinikum Lippstadt jedoch nicht.
Über die Hintergründe des Falles und das Urteil dazu berichtete die Tagespost am 06.02.26. Ergänzend gibt es einen Kommentar von Stefan Rehder zur Einordnung.
Weitere Informationen:
„Teilerfolg“ für Abtreibungsbefürworter Volz
Die Tagespost 06.02.26
Urteil in der Berufungssache 18 SLa 685/25: Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam
Pressemitteilung Landesarbeitsgericht Hamm 05.02.26
Kirchliche Träger dürfen keine Auftragskiller beschäftigen
Kommentar um „5 vor 12“ von Stefan Rehder
Die Tagespost 08.02.26





