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25.10.2025

Österreich: Verfassungsgerichtshof erklärt Verbot von Social Egg Freezing für verfassungswidrig

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot von Social Egg Freezing, d.h. ein Verbot der Entnahme und des Einfrierens von Eizellen ohne medizinische Indikation, für unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig erklärt.

Die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) tritt am 1. April 2027 in Kraft, teilte das Gericht am 21.10.25 mit. Bis dahin muss die Regierung nun eine neue Regelung schaffen. 

Über das Urteil und die Folgen berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am selben Tag. Dazu gibt es ein ausführliches Interview mit der IMABE-Direktorin Susanne Kummer.

Weitere Informationen:

Social Egg Freezing: Neue Freiheit oder falsches Versprechen?
IMABE 21.10.25

Das ausnahmslose Verbot von „Social Egg Freezing“ ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig
Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof (VfGH) Österrreich 21.10.25