Header
10.03.2017

Sterbehilfe: Erster Antrag an Bundesinstitut für Arzneimittel nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf tödlich wirkende Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein neuer Fall vor.

Es gebe einen Antrag, mit dem die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital beantragt worden sei, sagte ein Sprecher der Behörde dem Berliner Tagesspiegel am 09.03.17. Es sei noch "keine Festlegung" getroffen worden, wann über den Antrag entschieden werde. Angaben zu Alter, Geschlecht und Erkrankungen des Antragstellers machte die Behörde mit Rücksicht auf den Patienten nicht.

Die Bundesrichter hatten vergangenen Donnerstag geurteilt, dass der Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung "in extremen Ausnahmesituationen" vom Staat nicht verwehrt werden darf.

Ergänzende Informationen:

Nach Grundsatzurteil: Wer entscheidet nun über Sterbehilfe in Deutschland?
Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche die Begleitung zum Suizid in extremen Einzelfällen erlaubt. Jetzt gibt es einen neuen Antrag. Eine Analyse.
von Jost Müller-Neuhof
TAGESSSPIEGEL 09.03.17

PM: Bedrohliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz das Urteil gefällt, dass der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel zur Selbsttötung "in extremen Ausnahmefällen" nicht verwehrt werden darf. Dazu nimmt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) kritisch Stellung:
PRESSEMITTEILUNG CDL 03.03.17