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28.10.2020

Organspende: Geänderte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Spendererkennung Inkraft

Zum 1. September 2020 trat die geänderte Richtlinie „Spendererkennung“ der Bundesärztekammer in Kraft. Hierauf macht die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) in einer Presseaussendung vom 21.10.20 aufmerksam. Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits am 01.07.2020 der Richtlinienänderung zugestimmt.

In der Richtlinie geht es um die entscheidende Frage, wer bei schwerster Hirnschädigung unter ärztlichen Gesichtspunkten für eine Organentnahme infrage kommt. Die neue Richtlinie schaffe nach Ansicht von DIVI nun Klarheit.

Mehr zur geänderten Richtlinie der Bundesärztekammer zur Spendererkennung auf www.organspende-aufklaerung.de