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19.07.2021

Neuregelung: Berlin fördert Kinderwunsch­behandlung von lesbischen Paaren - Nationalversammlung Frankreich verabschiedet umstrittenes Bioethikgesetz

Das Land Berlin fördert ab 01. Juli 2021 auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare und Paare mit Fremdsamenspenden mit finanziellen Zuschüssen bei reproduktiven Maßnahmen. Dies teilte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales in einer Presseaussendung mit

Demnach hat Berlin nun als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare, soweit eine medizinische Indikation vorliegt, und verschiedengeschlechtliche Paare, die auf Grund der zusätzlichen Fertilitätsproblematik des Mannes auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, in das Förderprogramm aufgenommen. Damit sollen sie von den teilweise hohen Behandlungskosten entlastet werden.

Der Zuschuss werde für den zweiten und dritten Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung gewährt, wenn die Paare ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und die Kinderwunschbehandlung auch hier durchgeführt wird. Je nach Behandlungsmethode ist eine Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 800 € (IVF) bzw. 900 € (ICSI) möglich. Die erweiterte Förderung für Berechtigte wird ausschließlich durch das Land Berlin getragen.

Im Nachbarland Frankreich wurde bereits am 29.06.21 zum gleichen Thema ein neues Bioethikgesetz von der Nationalversammlung beschlossen. Dadurch sollen erstmals auch Singles und lesbische Paare ihren Kinderwunsch erfüllen können, berichtete das Ärzteblatt online am 30.06.21

 

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