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24.10.2026

Leitlinie zum Umgang mit Anfragen zum assistierten Suizid veröffentlicht

Am 22.10.26 wurden die S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ veröffentlicht. Sie wurde gemeinsam von 32 Fachgesellschaften und weiteren Organisationen erstellt und gibt darin 45 Empfehlungen als Orientierung für Fachleute im Umgang mit Suizidwünschen und Anfragen nach Suizidassistenz. 

Über die neue Leitlinie berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt am selben Tag.

Das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) und die Deutsche Akademie für Suizidprävention (DASP), die die Leitlinie mitentwickelt haben und die Empfehlungen grundsätzlich mittragen, äußerten in einer gemeinsamen Presseaussendung in zwei Punkten jedoch Kritik an dem Papier.

Konkret kritisieren NaSPro und DASP, in welchem Abstand die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung geprüft werden soll und zweitens, dass zwar zwei Fachleute das Suizidanliegen prüfen sollen, aber auch einer der beiden Beurteilenden anschließend an weiteren Schritten bis hin zur Suizidassistenz beteiligt sein darf.                     

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung und im Fachbeitrag des Ärzteblatt.

Weitere Informationen:

Artikel auf aerzteblatt.de vom 22.10.26

Leitlinie zum Umgang mit Anfragen zum assistierten Suizid erzeugt Widerspruch
Gemeinsame Pressemitteilung Nationales Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) und Deutsche Akademie für Suizidprävention (DASP)
22.10.26 (2 Seiten im PDF-Format)