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24.01.2024

Kind als Schaden: Ärzte für das Leben e.V. warnen vor Konsequenzen eines Urteils des Obersten Gerichtshofs in Österreich

Kürzlich wurde ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich vom 21. November 2023 bekannt, dass das Konzept eines „Kindes als Schaden“ erheblich stärkt. Ärzte für das Leben e.V. sind über dieses Urteil bestürzt und warnen vor seinen Auswirkungen auf die künftige Rechtsprechung und die medizinische Versorgung auch in Deutschland in diesem Bereich.

Der beklagte Frauenarzt hatte sowohl beim Erst-Trimester-Screening eines weiblichen Kindes in der 8. Lebenswoche als auch bei einer 3-D-Ultraschallunterschung in der 20. Lebenswoche übersehen, dass der linke Arm samt zugehöriger Muskulatur fehlte. Der Defekt, welcher vom Gericht als eine „schwerwiegende Behinderung“ angesehen wurde, fiel erst beim Kaiserschnitt auf. Laut Urteil hat der Arzt die Ultraschalluntersuchung nicht „lege artis“, also nach den Regeln der Kunst, durchgeführt.  

Mehr dazu in der ÄfdL-Pressemitteilung vom 24.01.24.

Ausführliche Informationen:

Ein Kind kann kein Schaden sein: Ärzte für das Leben e.V. warnen vor den Konsequenzen eines neuen Urteils des Obersten Gerichtshofs in Österreich
Pressemitteilung Ärzte für das Leben e.V. 24.01.24

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