12.05.2017
Hubert Hüppe, MdB (CDU) fordert einheitliches Verfahren bei Vergabe von Behindertenausweisen für Menschen mit Fetalem Alkoholsyndrom
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Menschen mit der Diagnose Fetales Alkoholsyndrom beim Bewertungsverfahren zur Einstufung des Behindertengrads unterschiedlich behandelt werden.
„Das grundlegende Problem liegt darin, dass das Fetale Alkoholsyndrom nicht als eigene Kategorie in der Versorgungsmedizin-Verordnung aufgeführt ist. Das führt dazu, dass keine einheitliche Begutachtung stattfindet, sondern die körperlichen und geistigen Funktionsstörungen einzeln bewertet werden“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe in einer Pressemitteilung vom 09.05.17. Die fehlende Anerkennung der Behinderung führe zu fehlenden Hilfeleistungen im Alltag der Betroffenen.
Mütterlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist eine häufige Ursache für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst. FASD kann sich in seiner Ausprägung sehr unterschiedlich darstellen, was die Diagnostik oft erschwert.
Liegt die Diagnose vor, so ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob aufgrund dieser Schädigung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. „Es ist nicht leicht, mit der Diagnose umzugehen und zu leben. Besonders schlimm ist es aber, wenn trotz dieser Diagnose keine Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden können, weil Ämter die Anträge auf einen Behindertenausweis zu gering einstufen oder gar ablehnen. Das gilt sowohl für Menschen, die bereits im Kindesalter diagnostiziert werden, als auch für Erwachsene, die dann beispielsweise auf Hilfeleistungen in der Arbeitswelt angewiesen sind. Betroffene Kinder und Erwachsene mit vergleichbaren Diagnosen sollten auch vergleichbare Einstufungen beim Behinderungsgrad zugesprochen werden“, so Hüppe.
Mit der formalen Anerkennung einer (Schwer)behinderung und gegebenenfalls der Festsetzung von Merkzeichen sind sogenannte Nachteilsausgleiche verbunden. Wie bei anderen Behinderungen auch wird zur Feststellung des Grads der Behinderung auf die Versorgungsmedizin-Verordnung zurückgegriffen. Die Fetale Alkoholspektrum-Störung ist dort jedoch nicht benannt. Jede einzelne Beeinträchtigung muss daher unter den unterschiedlichen Kategorien eingeordnet und nach der Schwere der Beeinträchtigung beurteilt werden.
Nachdem sich einige Betroffene oder deren Angehörige mit ihren persönlichen Erfahrungen beim Antragsverfahren auf einen Behindertenausweis an Hüppe gewandt hatten, schrieb dieser sowohl an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, als auch an die Bundessozialministerin Andrea Nahles, um auf die Problematik hinzuweisen.
„Wichtig wäre, dass die Fetale Alkoholspektrum-Störung in der Verordnung benannt wird, um die Transparenz der Einstufung des Behindertengrads zu erhöhen und mehr Vergleichbarkeit zu schaffen. Außerdem wäre es wichtig, bei den Entscheidern mit einer entsprechenden Sensibilisierungskampagne auf das Problem aufmerksam zu machen, denn viele Betroffene berichteten mir, dass ihnen kaum Verständnis entgegengebracht wird, weil viele Entscheider nur wenig über die tatsächlichen Folgen der Behinderung wissen“, so Hüppe abschließend.
Mehr Informationen zur Diagnostik, Beratungsmöglichkeiten und dem Leben mit FASD finden Sie unter www.fasd-deutschland.de.