Header
21.04.2022

Europäischer Menschengerichtshof betont: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 12.04.22 die Verurteilung eines dänischen Arztes wegen Beihilfe zum Suizid bestätigt. Darüber berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am selben Tag.

Konkret hatte demnach der Arzt in drei Fällen Patienten in ihren Suizidabsichten unterstützt und bei deren Selbsttötungen mitgeholfen. Dabei könne er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, urteilte der EGMR.

Das IMABE gibt in seinem Bericht auch eine Einschätzung zur praktischen Bedeutung des Urteils.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: