29.03.2026
Deutscher Bundestag macht Weg frei für Ausweitung der Lebendorganspende
Der Deutsche Bundestag hat am 26.03.26 in abschließender 2. und 3. Lesung nach eine Reform des Transplantationsgesetzes beraten und nach 30 Minuten mehrheitlich für eine Ausweitung der Lebendnierenspende gestimmt.
Kern des Gesetzentwurfes ist die Einführung von Überkreuzspenden zwischen inkompatiblen Paaren, um den gravierenden Organmangel und lange Wartezeiten zu verringern. Kritiker warnten jedoch vor unzureichendem Spenderschutz, fehlenden Langzeitdaten sowie ethischen Risiken durch anonyme Spenden und die mögliche Aufweichung bewährter Prinzipien.
Über die Debatte und welche konkreten Änderungen geplant sind berichtete der Deutsche Bundestag am selben Tag auf seiner Webseite. Dort gibt es auch alle zugehörigen Dokumente sowie eine Videoaufzeichnung der Debatte. Ergänzend gibt es einen Artikel der "Tagespost" vom 27.03.26, der das neue Gesetz kritisch hinterfragt.
Weitere Informationen:
Parlament weitet Regeln zur Lebendorganspende aus
Mitteilung Deutscher Bundestag 26.03.26
Bundestag novelliert Lebensspende von Organen und Gewebe
Die Tagespost 27.03.26





