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14.08.2026

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden eingebracht

Ein fraktionsübergreifendes Bündnis aus 245 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hat am 13.08.26 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drucksache 21/7570). Dies teilte die Pressestelle des Parlaments in seinen Kurznachrichten "Heute im Bundestag (hib)" am 14.08.26 mit.

Demnach soll künftig grundsätzlich jeder erwachsene Bürger als potenzieller Organspender gelten, es sei denn, man hat aktiv widersprochen. Ein Entscheidungsrecht von Angehörigen soll es jedoch nicht geben.  

Für Minderjährige soll eine Ausnahme gelten, nach der ab 14 Jahren widersprochen und ab 16 Jahren eingewilligt werden kann; liegt keine Erklärung vor, sollen weiterhin die Sorgeberechtigten entscheiden. Vollkommen unzulässig soll die Organentnahme zudem sein, wenn eine Person im Jahr vor der Feststellung des Todes nichteinwilligungsfähig war und somit die Tragweite der Regelung gar nicht erfassen konnte.

Im nächsten Schritt soll der Gesetzentwurf voraussichtlich nach der Sommerpause in erster Lesung beraten werden. Dabei wird es wohl auch einen weiteren Gesetzentwurf von Kritikern einer Widerspruchsregelung geben. Wie es letztlich ausgehen wird, ist unklar. Ein Vorstoß 2020 zur Einführung der Widerspruchsregelung ist damals klar gescheitert.

Weitere Informationen: 

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau, Peter Aumer, Julia-Christina Stange, Jens Spahn, Dr. Matthias Miersch, Ricarda Lang, u.a.
Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, Drucksache 21/7570 vom 13.08.2026
(25 Seiten im PDF-Format)

Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung
Heute im Bundestag (hib) 14.08.26

245 Abgeordnete legen Gesetzentwurf vor
Tagesspiegel 16.08.26

CDL-Themenrubrik Organspende, Transplantation und Hirntod