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30.01.2026

Deutscher Bundestag: Erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lebendorganspende

Am 30.01.26 debattierten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in Erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes mit einer Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende. Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende erweitern.   

Über die konkrete geplante Neuregelung berichtete der Bundestag am 27.01.26 auf seiner Webseite. Dort gibt es auch die zugehörigen Drucksachen.

Anlässlich der ersten Lesung zur 3. Novellierung des Transplantationsgesetzes warnte die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. in einer Stellungnahme eindringlich vor der geplanten Zulassung anonymer Nierenlebendspenden. Aus Sicht der Betroffenen berge der Gesetzentwurf erhebliche gesundheitliche, ethische und sozialrechtliche Risiken für zukünftige Lebendspenderinnen und Lebendspender.

Eine Ausweitung der Organlebendspende bei gleichzeitig ungelöster Absicherung geschädigter Spender sei "ethisch und sozialpolitisch nicht verantwortbar", so der Fachverein.

Weitere Informationen:

Regierung will Regelungen zur Lebendorganspende ändern
Mitteilung Deutscher Bundestag 27.01.26

Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.