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04.07.2023

CDL-Interview zur kommenden Bundestagsentscheidung über Suizidbeihilfe

Im November 2014 hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die gewerbsmäßig organisierte Suizidhilfe unter Strafe stellte. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Februar 2020 entschieden, dass der § 217 StGB, der das Verbot geregelt hatte, verfassungswidrig und damit nichtig ist.

Das katholische Nachrichtenportal kath.net hat dazu mit Susanne Wenzel, der Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), über die aktuelle Situation und die anstehende Bundestagsabstimmung über eine Neuregelung gesprochen.

Weitere Informationen:

„Wir lehnen jede Beihilfe zum Suizid ausnahmslos ab – Ein Arzt soll Leben retten, nicht vernichten“
kath.net 04.07.23