05.12.2020
Bundesverwaltungsgericht: Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig
Genetische Untersuchungen an in vitro erzeugten Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) auf numerische Chromosomenaberrationen erfüllen die Voraussetzungen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG). Sie dürfen daher nicht ohne zustimmende Bewertung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik vorgenommen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.12.2020 entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit den Embryonenschutz gestärkt. Mehr in einem ausführlichen Beitrag auf Aerzteblatt.de vom 02.12.20.