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17.05.2021

Bundestags-Anhörung am 17.05.21 zu vorgeburtlichen Vaterschaftstests

Am Mittwoch, 19. Mai 2021 gibt es eine öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Gesundheit zu einem Entwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Gendiagnostikgesetzes (19/16950). Die Liberalen wollen damit vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Dazu solle Paragraf 17 Absatz 6 des Gendiagnostikgesetzes geändert werden, teilte der Gesundheitsausschuss mit.

Der Ausschluss der Mitteilung des Ergebnisses eines vorgeburtlichen Vaterschaftstests gegenüber der Schwangeren vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche soll dabei sicherstellen, dass kein straffreier Schwangerschaftsabbruch allein aufgrund der Identifizierung des leiblichen Vaters durch die Schwangere vorgenommen wird.

Wie es in dem Antrag zum Hintergrund des Vorstoßes heißt, lässt die gegenwärtige  Fassung des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) die Durchführung vorgeburtlicher Vaterschaftstests nicht zu. Eine Ausnahme bestehe einzig dann, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht.

Dies führe dazu, dass, wenn kein solcher  Tatbestand vorliegt, "Schwangere und potentielle Väter in der Zeit zwischen Bekanntwerden der Schwangerschaft und Geburt in konstanter Ungewissheit leben müssen, wenn mehr als ein Mann als Vater in Betracht kommt". Dadurch werde, "in einer solchen Konstellation, dem tatsächlichen Vater sowie dessen Angehörigen die emotional unbeschwerte Teilhabe an der Schwangerschaft zumindest erschwert", so die FDP-Fraktion.

Vorgeburtliche Vaterschaftstests seien heutzutage mithilfe nichtinvasiver Diagnostik ohne Notwendigkeit einer Fruchtwasseruntersuchung jedoch risikolos möglich. Daher sei ein Verbot aus Sicht der Antragsteller "nicht mehr zeitgemäß".

Die Sitzung unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) beginnt um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 4.700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde. Interessierte Zuhörer können einen Gastzugang für die Onlineübertragung der Anhörung erhalten. Mehr dazu auf der Webseite des Bundestages.

 

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