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17.01.2024

Bundesärztekammerpräsident warnt: 2024 darf kein verlorenes Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, ruft die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, im Bundeshaushalt 2024 deutlich mehr Mittel für die Suizidprävention in Deutschland vorzusehen. 

„Gemeinsam mit vielen Fachexperten der Suizidprävention sieht es die Bundesärztekammer mit großer Sorge, dass die Suizidprävention im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht ausreichend berücksichtigt ist. Im Gegenteil scheint nicht einmal gewährleistet, dass die bisherigen Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben“, erklärte Reinhardt in einer Pressemitteilung vom 17.01.24.

Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Juli 2023 in einem fraktionsübergreifend mit überwältigender Mehrheit gefassten Beschluss gefordert, bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention finanziell zu unterstützen. Zudem soll bis Mitte 2024 eine umfassende Strategie für einen nachhaltigen Ausbau der Suizidprävention in Deutschland entwickelt werden. „Dazu ist nicht nur ein viel intensiverer Austausch mit der Ärzteschaft und den weiteren Akteuren der Suizidprävention erforderlich, als wir ihn bisher erlebt haben. Es bedarf auch ausreichender finanzieller Mittel, denn ansonsten läuft die beste Strategie ins Leere“, betonte Reinhardt.

Der Präsident der Bundesärztekammer erinnert daran, dass sich in Deutschland etwa alle 60 Minuten ein Mensch das Leben nimmt. Die Zahl der Suizidversuche liege zehn- bis zwanzigmal höher. Allein diese Zahlen, die zuletzt wieder angestiegen seien, begründe die Notwendigkeit größerer Anstrengungen in der Suizidprävention.

Von besonderer Bedeutung ist das Thema vor dem Hintergrund der Debatte um die rechtliche Regelung der Suizidhilfe in Deutschland. „Eine solche Regelung ist notwendig, um den aktuellen, ungeordneten Zustand zu beenden. Ein Gesetz zur Suizidhilfe muss jedoch mit einer vorangehenden Stärkung der Suizidprävention verbunden werden. Nur so werden wir dem Selbstbestimmungsrecht und dem Schutzinteresse der Betroffenen gleichermaßen gerecht. Auch deswegen darf 2024 nicht zum verlorenen Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden. Der Deutsche Bundestag hat es als Haushaltsgesetzgeber in der Hand, das zu verhindern“, so der Bundesärztekammerpräsident.

Hintergrund:

In Deutschland sterben im Schnitt täglich mehr als 25 Personen an Suizid. Im Jahr 2022 lag die Zahl der Suizide erstmals seit acht Jahren wieder höher als 10.000 (exakt 10.119). Das entspricht einer Rate von 12,1 je 100.000 Einwohner und einer Steigerung von 9,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, AIDS/HIV und illegale Drogen zusammen (Statistisches Bundesamt, 2023).

Für die Erarbeitung eines Suizidpräventionsgesetzes hat ein breites fachliches Bündnis unter Beteiligung der Bundesärztekammer mit fundierten Empfehlungen bereits im Jahr 2022 die Voraussetzungen geschaffen.

Ergänzende Informationen:

CDL-Themenrubrik Sterbehilfe und Suizid