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06.03.2015

Bundesrat stimmt rezeptfreier Abgabe der „Pille danach“ zu

Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie Abgabe der sogenannten "Pille danach" freigemacht. Die Länderkammer stimmte in seiner Plenarsitzung am 06.03.15 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu, allerdings unter Auflagen. Dies teilte der Bundesrat in seinem Pressedienst "Plenum kompakt" mit.

Demnach fordern die Länder als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot einzuführen, um sicherzustellen, dass die Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich eingenommen werden. Dies sei über einen Versandhandel typischerweise nicht zu gewährleisten. Zudem seien für die gebotene sorgfältige Beratung ausschließlich die Apotheken zuständig, die in dieser sensiblen Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht anbieten müssten. Eine Beratung über Online-Fragebögen sei in diesen Fällen weder sachgerecht noch ausreichend, argumentiert der Bundesrat.

Der Bundesrat hatte die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht bereits im Juli und November 2013 gefordert.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, berichten zufolge voraussichtlich ab dem 15.03.15.

Ergänzung 09.03.15: Schwarzer Tag für Frauen und den Embryonenenschutz in Deutschland

In einer Pressemitteilung vom 09.03.15 hat die CDL die Bundesratsentscheidung zur Freigabe der "Pille danach" scharf kritisiert. Susanne Bajog, CDL-Pressesprecherin, weist eindringlich auf die Risken der „Pille danach“ hin und bezeichnet die diesbezügliche „Rezeptfreiheit“ als unverantwortlich.

Mehr dazu in der CDL-Pressemitteilung Schwarzer Tag für Frauen und den Embryonenenschutz in Deutschland
 

Weitere Informationen:

Beratungsvorgang "Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung" inkl. aller Drucksachen beim Bundesrat

Siehe ergänzend dazu:

Meldeverfahren und „Pille danach“ vereinfacht
Für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ist die „Pille danach“ künftig rezeptfrei. Das ist eine der Neuerungen, die sich aus dem am Donnerstag, 26. Februar 2015, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (18/3699) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Fassung (18/4114) ergeben.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 26.02.15

CDL-Themenrubrik zur Pille danach mit weiteren Hintergrundinformationen und dem Verlauf der Debatte