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04.10.2025

Bundesrat bringt erneut Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden ein

In seiner Sitzung am 26.09.25 hat der Bundesrat einen erneuten Vorstoß zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden unternommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. 

Dabei handelt es sich um den bereits in der vergangenen Legislaturperiode von den Bundesländern beschlossenen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Dieser verfiel mit den Bundestags-Neuwahlen im Frühjahr der Diskontinuität.   

Dies berichtete der Mitteilungsdienst der Länderkammer, "BundesratKOMPAKT" am selben Tag. Demnach soll mit der Einführung der Widerspruchslösung künftig jeder als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen oder seine Ablehnung auf andere Weise bekundet hat. Bei Menschen, die die Bedeutung und Tragweite einer Organspende nicht erkennen können, soll allerdings eine Organentnahme grundsätzlich nicht erlaubt sein.

Deutsche Stiftung Patientenschutz: Schweigen ist keine Zustimmung – Bundesländer lenken vom Versagen ab

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 26.09.25 den neuerlichen Vorstoß des Bundesrates. „Schweigen ist keine Zustimmung. Auch greift die Widerspruchslösung erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein. Schließlich müssen vor der Feststellung des Hirntods medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden", so Brysch.

Zudem halte sich hartnäckig der Irrglaube, dass allein eine Widerspruchslösung zu viel mehr Transplantationen führen werde. „Mit ihrem erneuten Einbringen in den Bundestag lenken die Länder von ihrem Versagen ab, dass Transplantationsregister für breite Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Außerdem sollen die Angehörigen zukünftig außen vorgelassen werden, die heute fast die Hälfte der Organspenden erst möglich machen“, warnte Brysch.

Weitere Informationen:

Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei Organspenden erneut beim Bundestag ein
BundesratKOMPAKT zur Sitzung am 26.09.2025