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07.05.2015

Bundeskabinett beschließt Hospiz- und Palliativgesetz

Das Bundeskabinett hat am 29.04.15 in Berlin den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland.

"Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden wir die Versorgung und Begleitung von schwerstkranken Menschen deutlich verbessern", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressemitteilung vom selben Tag. "Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen - sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem schaffen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er oder sie in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt", so Gröhe.

Der Gesetzentwurf sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern.

Kritik von Verbänden

Zu dem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hatten im Vorfeld bereits zahlreiche Verbände kritisch Stellung bezogen. Einige Anregungen und Verbesserungesvorschlägen sind offenbar berücksichtigt worden, gleichwohl gab es weitere Kritik an der Endfassung im Hinblick auf diverse unberücksichtigte Probleme.

So forderte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband u.a. eine Gewährleistung hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung in allen Krankenhäusern. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor einem "2-Klassen-Sterben" und davor, dass das Kabinett die Kluft bei der Sterbebegleitung vergrößert. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) verlangte Palliativbeauftragte für jedes Krankenhaus und jede stationäre Pflegeeinrichtung.

Die Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes und der Diakonie Deutschland, Peter Neher und Ulrich Lilie fordern ergänzend einen Tag vor dem verabschiedeten Gesetzentwurf in einer Presseerklärung einen weitergehenden Ausbau von Hospiz und Palliativangeboten, um schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen gut zu begleiten.

Mehr dazu in einem Themenspecial auf www.sterbehilfe-debatte.de zum geplanten Hospiz- und Palliativgesetz