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26.01.2024

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“

Die Bundesregierung hat am 24.01.24 den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, "wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  

Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, kritisierte in einer Presseaussendung vom selben Tag den Beschluss des Bundeskabinetts in Bezug auf das Einfügen einer sogenannten „Gehsteigbelästigung“ in das SchKG als „juristisch schwammig und faktisch unnötig“

„Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des SchKG erstaunt in vieler Hinsicht. Beratungsstellen von „Pro Familia“ behaupten, von „Abtreibungsgegnern belagert“ zu werden, schildern eine beängstigende Atmosphäre. Der Begriff Belagerung ist jedoch unangebracht: Weder wird Gewalt angewandt noch findet Bedrängung statt. „Wir beten für dich.“ „Du bist nicht allein.“ So und ähnlich steht es auf den Schildern von verschiedenen Gruppen (von denen keine dem BVL angehört) vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen, die dort beten und Fotos von Kindern im Embryonalstadium zeigen. Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden. Insofern sind die Aussagen verschiedener Politikerinnen, die von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen, Beleidigen etc. reden, sachlich schwer nachvollziehbar", erklärte Linder.

„Weiterhin wird behauptet, Abtreibungsgegner würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt vor Beratungs- oder Abtreibungseinrichtungen „auflauern“ und ihre Meinung aufdrängen. Sollte jemand dies tun, wäre es unanständig, doch es bräuchte kein eigenes Gesetz, weil jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühlt, die Polizei rufen oder Anzeige erstatten kann“, erklärte Linder. Solche Fälle kämen in Deutschland praktisch nicht vor. Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, könne jeder dies frei annehmen oder ablehnen.

„Ebenso wenig gibt es offenbar Vandalismus oder ähnliches gegen staatliche Beratungs- oder gegen Abtreibungseinrichtungen, Angriffe auf Personal oder andere Straftatbestände. Regelmäßig dagegen gibt es, wie Ministerin Paus es ausdrückt, „Hass und Hetze“ gegen sowie Angriffe auf Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen und freie Beratungsstellen. Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu 11 Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen“, gab Linder zu bedenken.

Die Ergänzung des Gesetzes soll Frauen vor „unwahren“ und „verstörenden“ Inhalten schützen. Hier stelle sich die Frage, welche Inhalte von wem als objektiv verstörend definiert werden sollen. „In Bezug auf unwahre Inhalte wäre ein solches Gesetz weniger vor, sondern eher hinter der Tür der Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung angemessen: Dort werden vorgeburtliche Kinder häufig unwahr als „Gebärmutterinhalt“, „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ deklariert“, sagte Linder.

„Pro-Life-Aktivitäten wie Gebete und Hilfsangebote finden oft vor „Pro Familia“ statt. Denn diese Organisation tritt für Abtreibung als Frauenrecht ein, will die bestehende gesetzliche Regelung abschaffen und entmenschlicht vorgeburtliche Kinder. Sie muss aber als staatlich anerkannte Beratungsorganisation gemäß § 219 StGB zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ hin beraten. Dieser ideologische Interessenkonflikt führt zu berechtigter Sorge in Bezug auf die Beratungs- und Unterstützungsqualität, was den betroffenen Frauen schadet und Chancen nimmt“, kritisierte Linder. Die Aussage von Ministerin Paus, es gehe auch um den Schutz „werdenden“ Lebens – eine unwahre Aussage, denn das Leben, das Kind existiert bereits – werde damit unglaubwürdig, ebenso wie ihr geäußertes Ziel, dass Frauen eine „gute Beratung“ bekommen.

„Das Gesetzesvorhaben ist also juristisch schwammig und faktisch unnötig. Viel wichtiger wäre es, sich mit den steigenden Abtreibungszahlen zu beschäftigen: Die gemeldeten Abtreibungszahlen und die Abtreibungsquote sind so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Viel wichtiger wäre eine vollständige Abtreibungsstatistik, die sich auch mit Abtreibungs-Gründen und -Motiven beschäftigt. Viel wichtiger wäre die Qualitätsprüfung der staatlich anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß § 219 StGB. Viel wichtiger wäre eine lebensbejahende Politik, die Frauen und Familien eine Zukunfts-Perspektive mit Kindern bietet“, so das Fazit der BVL-Vorsitzenden.

Weitere Informationen:

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“ Neue Bußgeldtatbestände für Gegnerinnen und Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen
24.01.24 Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)
24.01.24 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

CDL-Themenrubrik Abtreibung