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29.10.2025

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für eine Reform der Lebendorganspende

Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 22.10.25 einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Reform der Lebendorganspende beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.10.25 in einer Presseaussendung mit. 

Demnach soll mit dem Gesetzentwurf der Kreis der Organspender sowie der Organempfänger erweitert und ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland etabliert werden. Zudem soll damit die sogenannte "nicht gerichtete anonyme Nierenspende" – also die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person – in Deutschland ermöglicht und der Schutz der Lebendspenderinnen und -spender von Organen und Gewebe gestärkt werden. 

Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. (IGN e.V.) kritisierte in einer Pressemitteilung vom 27.10.25 den Gesetzentwurf und reagierte besorgt. Sie machten darauf aufmerksam, dass die Risiken einer Nierenentnahme entgegen der Darstellung der Transplantationsmedizin erheblich seien. Sorge bereite der IGN, dass mit der geplanten Ausweitung der Organlebendspende noch mehr Menschen als bisher durch den Nierenverlust erkranken und keine angemessene medizinische und versicherungsrechtliche Hilfe bekommen.

Mehr dazu in den Pressemitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und der IGN.

Weitere Informationen:

Warken: „Überkreuzspende stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende“
Bundeskabinett beschließt Reform zur Lebendorganspende
Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 22.10.25
Anm.: Dort ist auch der Gesetzentwurf abrufbar sowie eine Übersicht zu den Details der geplanten Neuregelung.

Bundesregierung bestätigt Ausweitung der Organlebendspende. Interessengemeinschaft
Nierenlebendspende e.V. reagiert besorgt
Pressemitteilung Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. vom 27.10.25 (PDF-Format)

CDL-Themenrubrik Organspende, Transplantation und Hirntod