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13.03.2022

Bischöfe und Verbände kritisieren Streichung von Paragraf 219a

Am 09.03.22 hat das Bundeskabinett die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und katholische Verbände kritisierten den Vorstoß zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Sie befürchten eine Aufweichung des Lebensschutzes.

Über die Kritik berichtete ausführlich das Nachrichtenportal der Katholischen Kirche in Deutschland, katholisch.de am 10.03.22.

Ergänzende Informationen:

Bundeskabinett billigt Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen
CDL-Meldung vom 10.03.2022

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: