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27.05.2022

Beschluss: Deutscher Ärztetag unterstützt Streichung des § 219a

Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) begrüßt.

Dies geht aus dem Beschlussprotokoll des Ärztetages vom 24.–27. Mai 2022 hervor. In dem Protokoll heißt es: "Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 begrüßt die von Bundesjustizminister Marco Buschmann im Namen der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB. Der vom Bundesjustizminister als unhaltbar beschriebene Rechtszustand, der Ärztinnen und Ärzte für die sachliche medizinische Information über von ihnen angewandte Methoden zum Schwangerschaftsabbruch der Strafverfolgung aussetzt, wird dadurch beendet werden."

Der 126. Deutsche Ärztetag korrigiere mit dieser Entschließung seine bisherige Beschlusslage.

Zur Begründung des Beschlusses hieß es in dem Antrag: "Der auf eine Norm des Reichsstrafgesetzbuches von Mai 1933 zurückgehende § 219a StGB hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass schon die sachliche Ankündigung, in einer ärztlichen Institution Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, als Verstoß gegen das Werbeverbot zu Strafverfolgung führen konnte."

Diese rechtliche Situation habe "mit dazu beigetragen, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach § 218 StGB für betroffene Frauen zunehmend schwerer wird und teilweise wohnortnah überhaupt nicht mehr besteht."

Die Möglichkeit, über angewandte Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sachlich zu informieren, werde nach Streichung dieses Paragrafen "auch in diesem sensiblen Kontext die nötige Transparenz herstellen, die bei anderen medizinischen Interventionen selbstverständlich und für die informierte Zustimmung der Patientinnen zu einem solchen Eingriff Voraussetzung ist."

 

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