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17.07.2019

Auszeichnung für Gesetzesbruch: Preisverleihung „Marburger Leuchtfeuer“ an Kristina Hänel

Am 9. Juli zeichnete der Marburger Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel mit dem „Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte“ aus. Als Begründung für den Preis führte Spies an, dass Frau Hänel ebenso wie die zweite Preisträgerin „ihren Dienst an der Gesundheit richtungsweisend und beispielgebend an moralischen und ethischen Grundsätzen ausrichte“.

Der Preis wurde gemeinsam von der Humanistischen Union und der Stadt Marburg ausgelobt. Die Laudatio auf Hänel hielt die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU).

Die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 08.07.19 die Preisverleihung als „in hohem Maße fragwürdig".

Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit – ein Amtsträger würdigt eine Ärztin dafür, dass sie wiederholt gegen bestehendes Recht verstoßen hat – stelle sich die Frage, ob Frau Hänel tatsächlich einen richtungsweisenden Dienst an der Gesundheit unter beispielhafter Ausrichtung an moralischen und ethischen Grundsätzen leiste.

„Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei denen von Frau Hänel angebotenen „Behandlungen“ regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt? Ist es moralisch und ethisch beispielhaft, wenn, wie Kristina Hänel in ihrem Buch beschreibt, sie Abtreibungen durchführt, um Seitensprünge zu vertuschen? Oder wenn ein Arzt eine Abtreibung durchführt, bloß weil die Eltern kein Mädchen wollen? Auch diese Dienstleistung bietet Hänel an, wie in ihrem Buch „Die Höhle der Löwin“ nachzulesen ist", gibt Kaminski zu bedenken..

„Wer wie Kristina Hänel seine Definition, wann ein neues Menschenleben beginnt, nicht an wissenschaftlichen Fakten orientiert, sondern für sich persönlich als den Augenblick der Geburt festlegt, dient mit dieser Sichtweise weder der Gesundheit, noch handelt er beispielgebend nach moralischen und ethischen Grundsätzen. Er handelt vielmehr völlig willkürlich nach eigenem Gutdünken und führt dabei wissentlich Frauen hinters Licht,“ so die ALfA-Bundesvorsitzende weite.

Mit Frau Hänel ehre die Stadt Marburg eine Ärztin, die Abtreibungen durchführt, und sehe gleichzeitig tatenlos zu, wie die letzte geburtshilfliche Einrichtung im gesamten Kreisgebiet, mit Ausnahme der Universitätsklinik, geschlossen wird. „Der Oberbürgermeister nutzt sein Amt, um verfassungswidrige Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Das ist medizinisch, ethisch, menschlich und politisch äußerst bedenklich“, so Kaminski abschließend.

Anfang Juli hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch im Fall der Gießener Ärztin aufgehoben. Zugunsten der Angeklagten sei der – nach Erlass des Berufungsurteils - seit dem 29.3.2019 geänderte § 219a StGB anzuwenden, teilte die pressestelle des Gerichts am 03.07.19 mit. Auf der Grundlage der landgerichtliche Feststellungen lasse sich nicht ausschließen, dass das neue Recht zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit dem veröffentlichtem Beschluss das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.

Ergänzende Informationen:

"Marburger Leuchtfeuer" 2019: Ruby Hartbrich und Kristina Hänel ausgezeichnet
PRESSEMITTEILUNG Stadt Marburg 09.07.19

Neues von Kristina Hänel
Die Abtreibungsärztin wurde im Marburger Rathaus ausgezeichnet. Von Stefan Rehder
DIE TAGESPOST 13.07.19

Urteil wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch im Fall der Gießener Ärztin aufgehoben
Pressestelle OLG Frankfurt am Main 03.07.2019