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03.04.2021

Adoptionshilfe-Gesetz: Neue Regelungen für Adoptionen in Kraft getreten

Zum 1. April 2021 trat das Adoptionshilfe-Gesetz mit neuen Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft. Hierauf machte das Bundesfamilienministerium in einer Presseaussendung aufmerksam.

Das Gesetz, das laut Ministerium auf Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung basiert, setze zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptionsvermittlungspraxis um. Viele der Verbesserungen, insbesondere zur Förderung von gelebter Offenheit bei Adoptionen und zur Stärkung der Position der Herkunftseltern, entsprächen auch den Empfehlungen des 9. Familienberichts.

„Das neue Adoptionshilfe-Gesetz nimmt die Bedürfnisse der Familien besser in den Blick und modernisiert das Adoptionswesen: Alle Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und vor allem die Kinder erhalten endlich leichter die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen.“ erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. „Die Neuerungen verbessern die Beratung, die Aufklärung des Kindes und die Strukturen der Vermittlung. Und es gelten nun verbindlichere Vorgaben bei Auslandsadoptionen, um Kinder vor Menschenhandel zu schützen. Auf all das warten viele Familien und Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung bereits seit langem.“ so Giffey. Das neue Adoptionshilfe-Gesetz trage dafür Sorge, dass adoptierte Kinder gut aufwachsen, ihren Weg gehen und ihre Wurzeln kennenlernen können, so die Ministerin.

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen:

Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption, 2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption, Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot sowie einem Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten sichern. „Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen“, so das Ministerium. Vor einer Stiefkindadoption wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Nicht zur Beratung verpflichtet sind lesbische Paare, deren Kind in ihre bestehende Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird und bei denen die Partnerin der Geburtsmutter das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptiert.

Bezüglich der Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption soll das Adoptionshilfe-Gesetz zu einem offeneren Umgang mit dem Thema Adoption beitragen. Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind von Anfang an altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. „Die Herkunftseltern werden in ihrer Rolle gestärkt, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte“, heißt es in der Mitteilung.

Zur Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen erhalten diese einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schaffen soll. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern - etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst - damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

Als vierter Baustein gibt es nun ein Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und die Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen. Konkret bedeutet das, Auslandsadoptionen müssen in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sind nun bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle sind untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gibt es ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse.

Zum Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes und zur Unterstützung der neuen Regelungen in die Praxis hat die Bundesregierung eine Reihe von Informationsmaterialien für Eltern und Familien sowie für die Fachstellen der Adoptionsvermittlung veröffentlicht. Diese sind auf der Webseite des BMFSFJ abrufbar.

Laut einem Hintergrundpaier zum neuen gesetz werden rein statistisch jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Insgesamt gab es im Jahr 2019 rund 3700 Adoptionen. Seit 1991 wurden rund 150.000 Kinder und Jugendliche in Adoptivfamilien aufgenommen.

 

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