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06.07.2023

Abgelehnt: Bundestag gegen alle Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 6. Juli 2023 alle beiden Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich zurückgewiesen. Damit ist eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorläufig vom Tisch und es bleibt wie es ist.

Einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen mit dem Titel „Suizidprävention stärken“ (Drucksache 20/7630) nahm das Parlament hingegen mit 689 Ja-Stimmen von 693 abgegeben Stimmen an. Es gab eine Nein-Stimme und vier Enthaltungen.

Konkret votierten in der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf von Castelluci u.a. bei 690 abgegebenen Stimmen 304 Abgeordnete mit Ja, 363 mit Nein, 23 enthielten sich. Damit war der Gesetzentwurf abgelehnt und eine weitere Beratung entfiel.

Aber auch der zusammengeführte Gesetzentwurf von Kathrin Helling Plahr und Renate Künast für ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" fand keine Mehrheit. Bei 682 abgegebenen Stimmen votierten 287 Abgeordnete mit Ja, 375 stimmten mit Nein, 20 enthielten sich. Damit war der liberale Gesetzentwurf klar abgelehnt und eine weitere Beratung entfiel ebenfalls.

Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht, das Video zur Debatte und demnächst die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung sowie alle Drucksachen.

Weitere Informationen:

Bundestag lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe ab
Mitteilung Deutscher Bundestag, 06.07.23

CDL: Suizidprävention siegt im Bundestag
Pressemitteilung 06.07.23