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02.03.2012

PM: "Entscheidungslösung" ist Druck auf die Bürger und Zwangsbefragung

CDL kündigt schon jetzt gerichtliche Klagen an

Münster, 02.03.2012. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, kritisiert scharf die Eckpunkte von den Bundestagsfraktionen und dem Bundesministerium für Gesundheit gestern angekündigten "Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz".

"Die Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien haben sich am 1. März 2012 mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf einen Gesetzentwurf zur Regelung der "Entscheidungslösung" im Transplantationsgesetz geeinigt. Demnach soll die bisher geltende "erweiterte Zustimmungslösung" in eine "Entscheidungslösung" umgewandelt werden. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sollen verpflichtet werden, erstmals schon in diesem Jahr und später alle fünf Jahre ihre Versicherten anzuschreiben und deren Organspendebereitschaft abzufragen. Die Entscheidung soll auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentiert werden. Schon seit Jahren werden stereotyp 12.000 vermutlichen Patienten angeführt, die auf ein Spenderorgan warteten. Das neue Gesetz zielt nun darauf, faktisch eine Zwangsbefragung aller Bürger und Bürgerinnen einführen, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die dazu jetzt angekündigte, höchst problematische und in bedenklich stillem Einvernehmen einer neuen Allparteienkoalition gefundene Übereinkunft ist jedoch aus verschieden Gründen nachdrücklich abzulehnen:

Eine Entscheidung des Einzelnen über eine derart höchstpersönliche Frage darf den Bürgern nicht gesetzlich durch den Staat notorisch aufgenötigt werden. Erst recht nicht ohne eine vorherige seriöse, umfassende und detaillierte Aufklärung über die strittigen ethischen und rechtlichen Probleme des so genannten, zunehmend umstrittenen "Hirntodes". Denn bei einem als "hirntot" bezeichneten Person werden die Organe einem noch lebenden Menschen, der künstlich beatmet wird, nach irreversibel ausgefallener integrativer Funktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms entnommen. Die typischen Merkmale eines Leichnams wie Atemstillstand, Leichenstarre oder Totenflecken liegen bei einem "hirntoten" Organspender gerade nicht vor. Vielmehr ist der juristisch dann für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne durchaus noch am Leben. Dies erklärt u.a. sicher auch die deutlich bestehenden Vorbehalte potentieller Spender, die nun durch regelmäßige Zwangsbefragung ausgehebelt werden sollen

Die vorgesehene regelmäßige Abfrage durch die Krankenkassen und die kontinuierliche Dokumentation der Antworten in der elektronischen Gesundheitskarte, die einen Online-Zugriff der Kassen voraussetzt, bedrängt und bevormundet sämtliche Bürger und Bürgerinnen in unzumutbarer und unverhältnismäßiger Weise. Sie werden durch den Staat, der dies an Dienstleister delegiert, individuell und regelmäßig zu einer für sie höchstpersönlichen, privaten Entscheidung auf Leben und Tod genötigt. Dies geschieht im Interesse weniger und in einer Intensität, die im Einzelfall, z. B. bei depressiven und kranken Menschen, zudem durch die Art und Weise gefährlich und unverantwortlich sein kann. Des weiteren wird durch die Regelmäßigkeit und die Dokumentation auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und damit eine schwere und nicht hinnehmbare Einschränkung des vom Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechts der Bürgerinnen und Bürger versucht. Wenn die Krankenkassen alle Versicherten, das heißt auch akut Schwerkranke, chronisch Kranke, suizidal Gefährdete oder Behinderte, anschreiben und ihre Organspendebereitschaft erfragen, so stellt dieses Vorhaben einen die Menschenwürde verletzenden Eingriff in die psychische Integrität der Person dar. Ein solches Recht hat der Staat nicht. Die verharmlosend "Entscheidungslösung" genannte Erfassung aller Bürgerentscheidungen zur Organspende respektiert keinesfalls Freiwilligkeit, vielmehr übt der Staat moralischen Druck auf die Bürger durch deren regelmäßig wiederholte Befragung aus, was von diesen natürlich als nötigend empfunden werden wird.

Wenn die Politik ihrerseits die Organspendebereitschaft erhöhen will, stehen ihr viele andere "Werbe-und Marketinginstrumente" wie bei anderen staatlichen "Aufklärungskampagnen" zur Verfügung. Eine bundesweite und alle Bürger umfassende regelmäßige staatliche Dokumentation des diesbezüglichen "letzten Willens" aber bringt eine nicht nur ethisch, sondern auch datenschutzrechtlich nicht hinnehmbare Form der Vergesellschaftung und Verstaatlichung der individuellen Organspendebereitschaft mit sich. Es muss auch deutlich aus ethischer Perspektive vor einer Blickverengung gewarnt werden: Menschliche Organe sind keine Heilmittel oder Medizinprodukte im üblichen Sinn, die industriell organisiert, bestellt, geliefert und nach den Regeln von Angebot und Nachfrage in den Warenverkehr gebracht werden können. Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung von fremden Organen, die konstitutiver Teil einer anderen Person sind oder waren, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. Insofern müssen sich Politik, Medizin und Gesellschaft bei allem Fortschrittsoptimismus auf diesem Feld auch künftig in eine gewisse Selbstbegrenzung ihrer Wünsche fügen. Sollte das Gesetz in der jetzt sich andeutenden Weise Realität werden, kündigen wir an, dass wir die Verfassungskonformität dieses Gesetzes wie auch die Zulässigkeit dieser Datenvorratsspeicherung auf jeden Fall gerichtlich prüfen lassen."

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.