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07.05.2017

Zunehmende Begehrlichkeiten: Sterbehilfe mit Organspende

In Belgien und der Schweiz gibt es zunehmende Begehrlichkeiten nach einer Verknüpfung der Sterbehilfe mit einer Organentnahme.

Wie das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in seinem Mai-Newsletter berichtet, argumentiert eine Gruppe von niederländischen und belgischen Ärzten in einem im Fachjournal JAMA veröffentlichten Brief (2017; 317(14): 1476-1477, doi:10.1001/jama.2017.0729), dass Euthanasie-willige Kandidaten mithelfen könnten, die Warteliste auf Spenderorgane zu verkürzen.

Wie es dazu heißt, hätten im Jahr 2015 1.288 Belgier auf ein Spenderorgan gewartet, 2.023 Belgier starben nach Euthanasie. Nach Schätzungen der Autoren hätte man bei mindestens 10 Prozent, d.h. 204 Personen, zumindest ein Organ explantieren können, so das IMABE. Wenn beispielsweise 400 Belgier nach aktiver Sterbehilfe ihre Nieren spenden würden, würde sich die Zahl der vorhandenen Nieren verdoppeln, so rechnen die Intensivmediziner und Transplantationschirurgen vor. Nicht nur in Belgien, auch in den Niederlanden ist laut dem Institut die Entnahme von Spenderorganen nach Tötung auf Verlangen erlaubt, werde aber dort eher selten praktiziert. „Die Verknüpfung von Tötung auf Verlangen mit anschließender Organspende kann zu einer gefährlichen Mischung werden“, warnte der Internist Johannes Bonelli, Direktor des Wiener Instituts für Bioethik, IMABE.

Mehr dazu im IMABE-Beitrag: Belgien: Mehr Organspenden nach aktiver Sterbehilfe sollen Engpässe verkürzen vom Mai 2017.

Auch in der Schweiz wird über eine Kombination der Sterbehilfe bzw. ärztlichen Suizidbeihilfe mit einer Organentnahme diskutiert. Auch in der Schweiz wäre dies erlaubt, praktiziert wird sie aber nicht. Wie der Schweizer Tagesanzeiger am 26.04.17 im Beitrag „Wenn Sterbewillige ihre Organe spenden“ vor dem Hintergrund der Schweizer Debatte mit Blick auf die Nachbarländer berichtete,wurde in Belgien im Jahr 2005 erstmals eine Organspende nach aktiver Sterbehilfe durchgeführt, in den Niederlanden im Jahr 2012. Seither dürften in den beiden Ländern insgesamt über 60 Personen auf diese Weise ihre Organe zur Verfügung gestellt haben. Die Zahl könnte aber viel laut Medizinern höher liegen.

In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe im Gegensatz zu Belgien und den Niederlanden nicht erlaubt, jedoch der assistierte Suizid. Obwohl in der Schweiz nicht verboten, sei eine solche Organtransplantation dort noch nie vorgenommen worden. Gleichwohl sei das Potenzial dafür „beträchtlich.“ Problem sei bislang aber, dass praktisch keine grossen Schweizer Spitäler bei sich Suizidbegleitungen durchführen. Dies wäre jedoch notwendig, damit nach dem Tod die Organe genügend schnell entnommen werden können, heißt es in dem Bericht des Tagesanzeiger. Man darf gespannt sein, wie es in der Schweiz weiter geht.

Mehr dazu im Tagesanzeiger-Artikel „Wenn Sterbewillige ihre Organe spenden“ vom 26.04.17.